Die Energiewende in Deutschland schreitet voran und Photovoltaikanlagen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Auch Balkonkraftwerke werden immer beliebter, da sie eine einfache und günstige Möglichkeit bieten, eigenen Solarstrom zu erzeugen.
Im Jahr 2024 sind einige gesetzliche Änderungen bei Balkonkraftwerken geplant, die sowohl die Installation als auch den Betrieb betreffen.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
- Erhöhung der Einspeisegrenze: Die Einspeisegrenze für Balkonkraftwerke wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Das bedeutet, dass Balkonkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 800 Watt den selbst erzeugten Solarstrom weiterhin ohne Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einspeisen können.
- Vereinfachtes Anmeldeverfahren: Das Anmeldeverfahren für Balkonkraftwerke wird vereinfacht. Künftig soll es möglich sein, Balkonkraftwerke online beim Netzbetreiber anzumelden.
- Duldung von Rückwärtslaufzählern: Rückwärtslaufzähler werden bis zum Austausch gegen geeichte Zähler toleriert.
Was bedeuten diese Änderungen für Sie?
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von bis zu 800 Watt besitzen oder planen, ein solches anzuschließen, müssen Sie sich um die Anmeldung beim Netzbetreiber kümmern.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen noch in der Diskussion sind und sich bis zum Inkrafttreten noch ändern können.
Informieren Sie sich daher vor der Installation oder Anmeldung eines Balkonkraftwerks auf den Websites der zuständigen Behörden über die aktuellen Regelungen.
Fazit:
Die geplanten gesetzlichen Änderungen bei Balkonkraftwerken sind ein weiterer Schritt, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.
Mit den neuen Regelungen wird die Installation und der Betrieb von Balkonkraftwerken noch einfacher und attraktiver.
Weitere Informationen:
- Balkonkraftwerk: Alles, was Sie wissen müssen: https://www.homeandsmart.de/balkonkraftwerk-anmelden
- Balkonkraftwerk: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: https://www.finanztip.de/photovoltaik/balkon-solaranlage/