EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument der deutschen Energiepolitik, das den Ausbau erneuerbarer Energien, wie beispielsweise der Photovoltaik, fördert. Ziel des EEG ist es, die Nutzung fossiler Energieträger zu verringern und die Energiewende voranzutreiben.
Kernpunkte des EEG für Photovoltaikanlagen:
- Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütung ist gesetzlich geregelt und orientiert sich an der jeweiligen Einspeisezeit.
- Förderdauer: Die Dauer der Einspeisevergütung ist abhängig von der Inbetriebnahme der Anlage und den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
- Eigenverbrauch: Der selbst erzeugte Strom kann direkt im eigenen Haushalt verbraucht werden. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
- Netzentgelte: Für die Nutzung des Stromnetzes fallen Netzentgelte an, die von den Netzbetreibern erhoben werden.
- Anlagenarten: Das EEG fördert sowohl kleine Anlagen auf Wohngebäuden als auch große Freiflächenanlagen.
Bedeutung des EEG für die Photovoltaik:
Das EEG hat den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland maßgeblich vorangetrieben. Durch die garantierte Einspeisevergütung wurde ein Anreiz für Investitionen in Photovoltaikanlagen geschaffen. Zudem hat das EEG dazu beigetragen, die Kosten für Photovoltaikmodule und Anlagen kontinuierlich zu senken.
Aktuelle Entwicklungen:
Das EEG wird regelmäßig angepasst, um den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen gerecht zu werden. Aktuelle Diskussionen drehen sich unter anderem um die Ausgestaltung der Förderung für neue Anlagen, die Weiterentwicklung der Speichertechnologien und die Integration von erneuerbaren Energien in den Strommarkt.
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